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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11   

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https://dejure.org/2011,19188
LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11 (https://dejure.org/2011,19188)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.02.2011 - 1 Ta 14/11 (https://dejure.org/2011,19188)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 1 Ta 14/11 (https://dejure.org/2011,19188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Erklärungspflicht - postalische Erreichbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfeempfänger sind im Nachprüfungsverfahren bei Änderungen ihrer postalischen Erreichbarkeit zur Aufklärung verpflichtet; Grundsätze zur Erklärungspflicht im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Änderung der Wohnanschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ZPO § 124 Nr. 2
    Erklärungspflicht im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Änderung der Wohnanschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09

    Keine Prüfungskompetenz des Rechtspflegers im PKH-Änderungsverfahren bezüglich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - 1 Ta 142/09

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11
    Dies entbindet sie nicht von der Abgabe der geforderten Erklärungen im Rahmen von § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.07.2009 - 1 Ta 142/09).
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