Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Erklärungspflicht - postalische Erreichbarkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfeempfänger sind im Nachprüfungsverfahren bei Änderungen ihrer postalischen Erreichbarkeit zur Aufklärung verpflichtet; Grundsätze zur Erklärungspflicht im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Änderung der Wohnanschrift
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 01.12.2010 - 5 Ca 1593/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde. - LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09
Keine Prüfungskompetenz des Rechtspflegers im PKH-Änderungsverfahren bezüglich …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde. - LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - 1 Ta 142/09
Aufhebung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11
Dies entbindet sie nicht von der Abgabe der geforderten Erklärungen im Rahmen von § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.07.2009 - 1 Ta 142/09).